Das Jungfamilientreffen wird gemäß den Vorgaben der aktuell gültigen 2. COVID-19-Öffnungsverordnung gestaltet.

Hygiene

  • Regelmäßiges Händewaschen und Händedesinfektion, Desinfektionsmittel teils vorhanden, aber bitte auch selbst mitnehmen
  • Wir bieten keine Plastikbecher oder Wasserflaschen zum Befüllen an – bitte selbst mitnehmen. Im Buschenschank werden Getränke und einfache Speisen in Einweggebinden zum Verkauf angeboten.

3GR – Zulassung zur Veranstaltung

Bitte immer frühzeitig vor Beginn der Programmpunkte beim Check-In sein!

Zur Minimierung des Infektionsrisikos gilt bei Veranstaltungen über 100 Personen 3GR (3G Nachweis und Registrierungspflicht):

  1. 3G (Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr – siehe unten) wird durch Ordner vor dem Betreten der Veranstaltungszone (rund ums Festzelt, Buschenschank und Anbetungszelt) und bei den Wochentagsmessen beim Kircheneingang festgestellt. Die Namensschilder werden dafür an speziellen Stellen für die nachgewiesenen Tage gekennzeichnet. Kinder unter 12 Jahren gelten mit dem 3G der Eltern als ‚sicher‘. Also ist eine 3G Überprüfung der Eltern für die Teilnahme der Kinder am Kinderprogramm Voraussetzung. Wer für mehrere Tage bzw. die ganze Woche den Nachweis erbracht hat, kann auch die ‘Schnellspur’ benutzen!
  2. Registrierungspflicht: Es können nur angemeldete Personen am Programm in der Veranstaltungszone teilnehmen. Für die spontane Teilnahme an den Gottesdiensten ist die Registrierung (durch Eintragen auf der dazu bereitgelegten Liste) zumindest einer Person des Haushalts notwendig .
  3. Darüber hinaus ist der Zutritt nur erlaubt, wenn keine Symptome für COVID-19 wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder plötzliches Auftreten einer Störung, bzw. Verlust des Geschmacks- und/oder Geruchssinnes vorliegen. Personen, bzw. Familien wo (auch nur bei einzelnen Familienmitgliedern) diese Symptome auftreten, werden gebeten der Veranstaltung fern zu bleiben, auch wenn sie erst nach Beginn des Treffens bemerkbar wurden.

Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß §1 Abs. 2 2. COVID-19-ÖV:

1. Negative Testung:

    • Antigentests zur Eigenanwendung mit Erfassung des behördlichen Datenverarbeitungssystems: für 24h gültig
    • Antigentests bei einer befugten Stelle: für 48h gültig
    • Molekularbiologischer Test (PCR) über eine befugte Stelle: für 72h ab Abnahmezeitpunkt gültig

2. Ärztliche Bestätigung über eine überstandene COVID-19-Infektion in den letzten 180 Tagen

3. Nachweis über neutralisierende Antikörper: nicht älter als 90 Tage

4. Impfnachweis mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (gemäß den Kriterien §2 Z 2 Abs. 5)

Testmöglichkeiten

Für jene die 3G durch Testen erfüllen, gibt es folgende Möglichkeiten:

    1. Registrierte(!) Selbsttests -> 24h gültig -> tägliche Kontrolle beim Veranstaltungsareal und bei der Kirche: bitte Selbsttests selber mitnehmen.
    2. Öffentlicher Test: -> 48h gültig -> Kontrolle jeden 2. Tag
      • in der Pöllauer Apotheke ‘Zum Schwarzen Adler’, Mo., Di. und Fr., nach Terminvereinbarung unter: Apotheken Österreich Testet (oesterreich-testet.at)
      • in der Teststraße im Pöllauer Schloss, Di 12.30-14.00, Do 12.30-15.00 und Sa 13.00-15.00 – die nötigen Kapazitäten wurden reserviert.

Schlosspark (Zelte/Buschenschank)

Der Schlosspark im Bereich des großen Festzeltes, des Buschenschanks, des Anbetungszeltes und der Spiel- und Sportwiese ist Veranstaltungsareal. Der Aufenthalt in diesem Areal ist nur mit 3GR (siehe oben) möglich.

Festzelt:
Jede Familie hat eine für sie reservierte und mit Familiennamen beschriftete Bank. Beim ersten Einchecken

  • Early Check-In Dienstag ab 19h beim Infostand Festzelt im Schlosspark
  • oder Mittwoch ab 8.00h

erhalten die Familien ihr ‘Bankschild’ und können eine Bank (oder zwei für Großfamilien) für die Woche reservieren. diese Bank ist der Treffpunkt der Familie z. B. bei Programmbeginn und nach dem Kinderprogramm.

Auch für die Helfer gibt es reservierte Bänke.

Buschenschank:
Hier können Getränke und einfache Speisen in Einweggebinden erworben werden. Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird auf eine Selbstbedienung verzichtet, die Abgabe erfolgt durch geschultes Personal mit Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß §1 Abs. 2 Z. 1-7 2. COVID-19-ÖV.  Bitte auf ausreichend Abstand zu haushaltsfremden Personen und die Vermeidung von Ansammlungen achten.

Im Buschenschank befindet sich auch:

  • Der Büchertisch.
  • Der Wickel- und Stillbereich. Bitte auf gute Hygiene achten.
  • Die Ausgabe von Volley- und Fußbällen – beim Ausleihen bitte Namensschild als Pfand hinterlassen.

Anbetungszelt:
tägliche Anbetung von 8.00 bis 22.00. In den Programmpausen werden zwei Schwestern zum Gebetsdienst und Priester zum Beichtehören anwesend sein.

Sanitäranlagen:
Den Teilnehmern stehen drei sanitäre Einrichtungen im Schlosspark und weitere Sanitäranlagen bei der Kirche und im Pfarrhof zur Verfügung. Diese sind mit Warmwasser, Seife und Desinfektionsmittel beim Waschbecken ausgestattet. Die Trocknung der Hände erfolgt mit Einweg-Papierhandtüchern. Neben den Toiletten stehen Flächendesinfektionsmittel zur Anwendung vor und nach Benützung der Toilette bereit. Die Anlagen werden täglich 2-3x von geschultem Personal geputzt.

Kirche

Wir bieten von Mittwoch 21.7. bis Samstag 24.7. auch Wochentagsmessen und am Freitag 23.7. das Barmherzigkeitsfest und die Eheerneuerung an. Zu diesen Programmpunkten sind auch junge Familien und Ehepaare aus Pöllau und Umgebung herzlich willkommen. Diese kirchlichen Feiern finden ohne MNS oder FFP2-Masken statt. Daher ist für den Zutritt 3GR (siehe oben) erforderlich.

Der Abschlussgottesdienst am Sonntag 25. Juli mit Familienbischof Hermann Glettler wird frei zugänglich sein, dafür ist aber während der Hl. Messe ein Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske zu tragen. Die genauen Uhrzeiten finden sich im Programm.

Kinderprogramm

Die Kinder sind für das Kinderprogramm in altersgemäßen Gruppen zu je maximal 15-20 Kindern eingeteilt. Sie werden in 7 Programmeinheiten zu je 1,5 Stunden begleitet. Es erfolgt kein Austausch unter den Gruppen. Es gibt eine eigene Person – Frau Dr. Hub – die besonders auf die Hygienemaßnahmen in den Kindergruppen achtet.

Die Kindergruppen treffen sich erstmals am Mittwoch um 9.30h nach dem Morgenlob. Die Gruppenräume sind:

k2-Springmäuse: Pfarrhofgarten und Zelt
k3-Volksschulmädchen: Pfarrsaal, Nebenraum und Garten
k4-Volksschulbuben: Jungscharraum und Garten
k5-große Mädchen: ehem. Polytechnikum 2. Stock
k6-große Burschen: ehem. Polytechnikum 1. Stock

Infektion

Treten bei einem Teilnehmer spezifische Symptome einer COVID-19-Infektion auf oder wird ein Teilnehmer positiv getestet, wird kein Zutritt gewährt und es erfolgt eine strenge Isolation der ganzen betroffenen Familie. Bei Minderjährigen werden die Eltern verständigt und die Heimreise organisiert. In jedem Fall wird unmittelbar Kontakt zur Behörde zur Planung über die weitere Vorgehensweise aufgenommen.

Kontaktpersonennachverfolgung
Unterdessen werden anhand der Kindergruppenlisten, Quartier- (nur Mitarbeiter) und Sitzpläne, sowie den mündlichen Aussagen der positiv getesteten Person/Familie Kategorie I-Kontaktpersonen (Personen mit welchen mind. 15 Minuten und in einer Entfernung von weniger als 2 Metern ohne Trennwand oder Maske Kontakt gepflegt wurde; Ausnahme: geimpfte oder genese Personen) ermittelt. Die betroffenen Personen werden informiert und gebeten, sich in Quarantäne zu begeben, bis genauere Anweisungen von der Behörde kommen.