Verhaltenskodex
Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter, die für die Initiative Christliche Familie mit Minderjährigen umgehen, halten nachfolgenden Verhaltenskodex.
Professionelle Grundhaltung
- Verantwortliche Mitarbeiter pflegen professionelles Vorgehen und sind sich des Vertrauens und der Autorität bewusst, welche sie bei den von ihnen betreuten Kindern hervorrufen.
Informationsweitergabe, Informationspflicht
- Verantwortliche Mitarbeiter melden jeden vermuteten Kindesmissbrauch, welcher Art auch immer, unverzüglich
- Verantwortliche Mitarbeiter informieren die örtliche Leitung der Initiative Christliche Familie und die Eltern über ungewöhnliche Ausnahmesituationen, die die Möglichkeit mit sich bringen, mit einem Minderjährigen allein zu sein.
Achtung der elterlichen Sorge
- Verantwortliche Mitarbeiter übergeben Minderjährige nur an Eltern, Erziehungsberechtigte oder dazu befugte Erwachsene.
Gestaltung räumlicher Nähe
- Verantwortliche Mitarbeiter vermeiden es, sich mit einem Minderjährigen allein in einem Raum aufzuhalten
- Verantwortliche Mitarbeiter vermeiden es, sich mit einem Minderjährigen allein in einem Bereich aufzuhalten, der nicht einsehbar ist.
- Lassen bauliche oder andere Umstände eine der oben genannten Regelungen nicht zu, so informieren verantwortliche Mitarbeiter den zuständigen Verantwortlichen der Initiative Christliche Familie vor Ort.
Gestaltung räumlicher Nähe beim Empfang des Sakraments der Versöhnung/Seelsorgegespräche
- Priester nehmen das Sakrament der Versöhnung an einem Ort ab, der einsehbar ist. Eine Ausnahme stellt ein Beichtstuhl einer Kirche dar, wenn er zwischen Priester und dem Empfänger des Sakraments keine Berührung jeglicher Art zulässt.
- Seelsorgegespräche oder andere Gespräche zu zweit finden an einem Ort statt, der einsehbar ist.
Sprache und Wortwahl bei Gesprächen
- Verantwortliche Mitarbeiter verwenden niemals Themen, machen keine Witze, Anspielungen, verwenden keine Vokabeln und keine Musik, Aufnahmen, Filme, Spiele, Webseiten, Computersoftware oder veranlassen keine Unterhaltungen mit explizit oder implizit sexuellen Bedeutungen.
Weitergabe von Alkohol, Nikotin, etc.
- Verantwortliche Mitarbeiter geben niemals Tabak oder Alkohol an Minderjährige aus.
- Ein verantwortlicher Mitarbeiter bedenkt, dass er bei der Arbeit an Minderjährigen eine besondere Vorbildrolle innehat. Daher wird er besonders maßvoll im Genuss von Alkohol sein.
- Verantwortlichen Mitarbeitern ist der Konsum von Drogen verboten und geben diese auch nicht weiter.
Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
- Verantwortliche Mitarbeiter unterhalten keine ausschließenden Freundschaften zu Minderjährigen und pflegen zu ihnen keine private Vertraulichkeit. Auch wenn schon im Vorfeld eine Freundschaft zu einem betreuten Kind bestehen sollte, achtet der verantwortliche Mitarbeiter darauf, dass er in seiner Funktion eine Bezugsperson für alle Kinder seiner Gruppe ist und erklärt dies ggf. dem bekannten Kind
- Verantwortliche Mitarbeiter beschäftigen sich nicht übertrieben lange mit einem Minderjährigen und grenzen ihn auch nicht von den anderen Altersgenossen ab. Es ist alles zu vermeiden, was exklusive Beziehungen entstehen lassen könnte. Besonders ist darauf zu achten, nicht immer neben den gleichen Kindern bzw. Jugendlichen im Bus oder bei den Mahlzeiten zu sitzen.
Angemessenheit von Körperkontakten
- Verantwortliche Mitarbeiter vermeiden jede Art von Körperkontakten, wenn man mit einem Minderjährigen allein ist, im Bewusstsein, dass Körperkontakt missverstanden werden kann.
- Verantwortliche Mitarbeiter achten die körperliche Unversehrtheit des Minderjährigen und erlauben sich niemals, körperliche Zeichen von Zuneigung hervorzurufen oder zu geben.
- Sollten bestimmte Formen der Nähe im pädagogischen Alltag notwendig werden (z.B. Trost), dann muss dieser Kontakt zeitlich beschränkt sein. Verlangt ein Kind nach mehr körperlichen Kontakt, so erklärt man dem Kind, dass man ihm das gerne geben würde, wenn man sein Vater oder seien Mutter wäre.
- Verantwortliche Mitarbeiter berühren einen Minderjährigen niemals auf sexuelle oder unangemessene Weise oder aufgrund einer sexuellen Intention.
Beachtung der Intimsphäre
- Verantwortliche Mitarbeiter informieren die Eltern, wenn ein Kind gewickelt oder umgezogen werden muss. Benötigt ein Kind Hilfe beim Toilettengang, werden die Eltern informiert. Bei Veranstaltungen, bei denen die Kinder fortlaufend Hilfe benötigen oder wenn es sich nicht um eine programmmäßige Gruppenbetreuung handelt, muss die Information vor dem Anlassfall erfolgen.
- In Schlaf- oder Sanitärräumen und dergleichen ist der Aufenthalt allein mit einem Kind bzw. Jugendlichen zu unterlassen, außer die Betreuungstätigkeit erfordert dies (bei Krankheit, Verletzung oder Heimwehsituationen). Diese besonderen Situationen erfordern eine Besprechung im Mitarbeiterteam und ein transparentes Handeln.
Zulässigkeit von Geschenken
- Verantwortliche Mitarbeiter machen sich bewusst, dass individuelle Zuwendungen, in materieller oder immaterieller Form, Erwartungen, Bedürfnisse oder Wünsche beim Minderjährigen wecken können. Er legt daher Wert darauf, dass Zuwendungen immer im Kontext des pädagogischen Handelns entstehen.
- Unangemessene finanzielle Zuwendungen und Geschenke an einzelne Kinder oder Jugendliche, die in keinem Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe stehen, sind zu unterlassen.
Umgang und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Verantwortliche Mitarbeiter besitzen keine Form der Pornografie, welcher Art auch immer, und geben diese auch nicht weiter.
- Verantwortliche Mitarbeiter lassen in Bezug auf Kommunikation über elektronische Medien Vorsicht walten. Sie lassen Minderjährige in keiner Weise auf ihr persönliches Handy oder anderes Mediengerät schauen und nutzen dieses nur für notwendige eigene Kommunikation. Sie geben ihre persönlichen Kontaktdaten nur nach Rücksprache mit dem verantwortlichen hauptamtlichen Mitarbeiter und den Eltern des Minderjährigen an diesen weiter.
- Verantwortliche Mitarbeiter achten bei der Auswahl von Filmen, Computersoftware, Spielen und schriftlichem Material darauf, dass diese altersadäquat erfolgt und für Kinder und Jugendliche geeignet ist.
Datenschutz, Recht am eigenen Bild
- Verantwortliche Mitarbeiter achten das Recht am eigenen Bild von Minderjährigen. Sie fotografieren kein Kind.
Disziplinierungsmaßnahme
- Die Aufrechterhaltung der notwendigen Disziplin darf nur durch pädagogisch sinnvolle und zulässige Weise erfolgen. Jede Art körperlicher Bestrafung und Disziplinierung ist verboten.
- Verantwortliche Mitarbeiter achten bei Disziplinierungsmaßnahmen auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und achten auf die Wahrung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls des Kindes.
- Verantwortliche Mitarbeiter würdigen einen Minderjährigen niemals durch Worte oder Handlungen herab und stellen ihn auch nicht bloß oder beschämen ihn auf andere Weise
- Kann vermutet werden, dass eine Disziplinierungsmaßnahme vom Minderjährigen falsch interpretiert wird und so einer Schädigung des körperlich, seelisch und geistigen Wohls begünstigt werden, dann klärt der verantwortliche Mitarbeiter dies mit dem Minderjährigen und informiert den Verantwortlichen darüber und/oder auch die Erziehungsberechtigten.
- Verantwortliche Mitarbeiter verwenden Disziplinierungsmaßnahmen nur, um die abgesprochene Ordnung wiederherzustellen, niemals aber um einen Minderjährigen zu schädigen.
- Der Mitarbeiter lässt sich bei Maßnahmen zur Einhaltung der Disziplin niemals von Sympathie oder Antipathie gegenüber einem Minderjährigen leiten und niemals von erotischen Impulsen.
Eingreifen bei unangemessenem Verhalten
- Verantwortliche Mitarbeiter lassen stillschweigend keine Aktivitäten zu und nehmen nicht an solchen teil, bei denen das Verhalten des Minderjährigen möglicherweise zu gewalttätigem oder illegalem oder sexuellem Verhalten führt.
- Verantwortliche Mitarbeiter lassen auch kein Verhalten von Dritten gegenüber dem Minderjährigen zu, durch das sein körperliches, seelisches oder geistiges Wohl auf irgendeine Weise gefährdet wird.
Betreuungsschlüssel
- Bei ganztägigen Unternehmungen mit Übernachtungen ist darauf zu achten, dass es zusätzliche Betreuungspersonen gibt.
- Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen hat auch das Betreuungsteam gemischtgeschlechtlich zu sein.
- Bei Übernachtungen haben nach Möglichkeit die Betreuungspersonen getrennte Schlafräume zu benutzen. Auf jeden Fall müssen getrennte Betten, Matratzen und Schlafsäcke benützt werden.
Ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter, die für die Initiative Christliche Familie mit Minderjährigen umgehen, fördern Kinder und Jugendliche in ihrem Schutzverhalten
Förderung des Kindes und des Jugendlichen Verantwortlichen Mitarbeiter, zu denen Aufgabe der Umgang, die Förderung, die Unterweisung oder die pädagogische Betreuung von Kindern gehört verpflichten sich:
- den Kindern und Jugendlichen mit Respekt zu begegnen und sie als Person und damit rechtlich selbständig anzuerkennen;
- sie als schutzwürdige Persönlichkeiten mit eigenen Bedürfnissen und Rechten wahrzunehmen;
- sich zu bemühen, ihre Persönlichkeit im Kontext ihres jeweiligen Umfeldes zu erfassen;
- mit ihnen kooperativ und respektvoll zu arbeiten und als Basis gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung walten zu lassen;
- mit ihnen so zu arbeiten, dass dabei ihre Fähigkeiten und Talente gefördert werden und ihre Leistungsfähigkeit entwickelt wird;
- ihre Gedanken und Überlegungen gelten zu lassen und ihre Aussagen ernst zu nehmen;
- den Kindern ein gutes Vorbild von Autorität zu geben, so dass diese die Sinnhaftigkeit der Hierarchie nachvollziehen und auf ein gesundes Gottesbild übertragen können.
Kinder und Jugendliche haben das Recht
- angehört zu werden. Ihre Beobachtungen, Gedanken und Meinungen sind einer sorgfältigen Überprüfung würdig;
- ermutigt und unterstützt zu werden, damit sie ihre eigenen Fähigkeiten erkennen können.
Förderung von Offenheit und Grenzsetzung Bei der Gestaltung des Kontaktes mit Kindern und Jugendlichen achten verantwortliche Mitarbeiter darauf
- dass die oben genannten Rechte respektiert und gefördert werden;
- auf eine Kultur der Offenheit und der Kommunikation, wo Fragen, Probleme und Konflikte geäußert werden können.
Umgang mit eigenen Grenzen
- Verantwortliche Mitarbeiter melden den zuständigen hauptamtlichen Mitarbeitern, wenn sie punktuell Schwierigkeiten bekommen, alle oben genannten Punkte einzuhalten, z.B. aufgrund von Müdigkeit, Belastung aus einer schwierigen Situation mit einem Kind oder anderen Gründen. Der hauptamtliche Mitarbeiter sucht gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Mitarbeiter nach einer Lösung (z.B. Pause, Beratung, Gruppenwechsel o.Ä.) oder holt die Hilfe des nächsten Vorgesetzten oder des Beauftragten für Missbrauchsprävention. Niemand ist perfekt, aber es ist möglich die eigenen Grenzen oder Schwierigkeiten zu erkennen und nach Lösungen zu suchen.
Konkrete Umsetzung beim Jungfamilientreffen 2025
Informationsweitergabe des Verhaltenscodex
- Alle verantwortlichen Mitarbeiter machen eine Weiterbildung zur „Prävention von definierten Gewaltformen im kirchlichen Bereich“
- Durch dieses Dokument „Verhaltenscodex“, bestätigt mit Unterschrift, bei Minderjährigen auch von einem Elternteil
- Durch einen verpflichtenden Informationsabend via zoom, bei Minderjährigen Helfern gemeinsam mit einem Elternteil
Allgemeines
- Alle Mitarbeiter tragen verschiedenfärbige Festivalbänder, die bei der Anmeldung am Handgelenk angebracht werden und nicht übertragbar sind. Altersgruppen: 14-15 Jahre - gelbes Band, 16-17 - rot, über 18 - blau
- Beim Jungfamilientreffen ziehen alle Helfer an einem Strang - daher erwarten wir aus Fairness den anderen Helfern gegenüber auch deine engagierte Mitarbeit im jeweils zugeteilten Bereich. Sollten sich Einzelne jedoch entschließen, sich auf Kosten anderer vor ihrer Arbeit zu „drücken“, können wir für diese auch nicht die Kosten für Essen und Getränke übernehmen.
- Es gibt 3 Dimensionen die bei den Verhaltensmaßnahmen zu überblicken sind: Die Zeit (Vorbereitungstage oder Treffen), das Alter (14-15J, 16-17J und 18+) und Themen (Quartiere, Verantwortlichkeiten, Programm, Nachtruhe, Alkohol, Handy, …)
VORBEREITUNGSTAGE Sonntag 20. Juli bis Dienstag 22. Juli:
- Junghelfer im Alter von 14-17 Jahren:
- Junghelfercampab Sonntag 17.30h bis Di 22. Juli 15h
- Verantwortlich: Don Xandro, David Russ, Kathi Meindlhumer, Magdalena Breuss, Helfer: Pierre-Emmanuel Gherardi, Etienne von Loë und Clemens Reinprecht werden euch ab Sonntag spezielle Momente zur Gemeinschaft anbieten.
- Sonntag 17.30h Einchecken und schließend erstes Treffen der Junghelfer beim Feigenhaus
- Mitnehmen: Badesachen fürs Schwimmbad
- Mitarbeiter 18+ während der Zeit von Samstag bis Dienstagmorgen
- Wer dabei ist, gilt als Erwachsener und hilft verpflichtend beim Aufbau mit und ist pünktlich bei den Mahlzeiten und Gebetszeiten. Übernachtung in unseren Quartieren ist möglich, aber möglichst andere Zimmer als die Junghelfer verwenden um deren Teambuilding nicht zu stören.
Das TREFFEN Dienstag 16.00h bis Sonntag 14.00h
- Programm für Junghelfer:
- Di, Mi, Do, Fr und Samstagabend täglich um 18:50 im Anbetungszelt Jugendgebet 15min (alle) und Lectio Divina oder kleine Workshops (freiwillig) bis 19.45h
- Ab 20h Abendprogramm für die Helfer am Dienstag, Donnerstag Spiele im Heurigen
- Sollten Eltern früher heimfahren wollen, können sie ihre Jugendlichen jederzeit mitnehmen, das Abendprogramm ist nicht verpflichtend.
- Sa 9.30h Nachbesprechung im Feigenhaus
- Mittwochabend ist Helden-Theater
- Freitagabend ist Babysitting (alle helfen prioritär in ihren eigenen Familien mit)
- Essen: Helfer haben eigene Plätze und dürfen ab 14 nicht mehr bei den Eltern sitzen, da sie dort bei den Familientischen Plätze für andere wegnehmen würden
- Fußball - Einteilung durch Verantwortlichen Leo Büchsenmeister
- Quartiere:
- 14-15J: alle schlafen nach dem Junghelfercamp bei ihren (Gast-)Eltern im Quartier, 23h Nachtruhe, keine U16 sind am Gelände - dafür tragen Eltern die Verantwortung
- 16+: können bei den Eltern nächtigen (diese haben Aufsichtspflicht) oder
- Frauen: in einer zugeteilten Klasse im Stiftsgymnasium (2. Stock)
- Männer: in einem zugeteilten Turnsaal im Meierhof
- dann übernehmen wir die Aufsicht. Wir müssen vorher wissen, welches Quartier gewählt wird. Das gewählte Quartier bleibt während der Woche fix.
- 18+: schlafen in den oben genannten Quartieren und helfen mit bei der Nachtaufsicht. Oder sie haben eigene Quartiere. Ältere Erwachsene haben die Möglichkeit für ein Privatquartier
- Verantwortung und Aufsicht:
- Es gibt keinen Jugendlichen unter 16 der ohne Eltern bzw. ohne zugewiesenem Erwachsenen beim Jungfamilientreffen ist - Aufsichtspflicht ist geklärt.
- Für jene Mitarbeiter die 16 oder 17 Jahre alt und ohne Eltern am Jungfamilientreffen sind übernehmen wir nur in den Dienstzeiten und in der Nacht, so sie in unseren Quartieren nächtigen, die Aufsichtspflicht. Zu allen anderen Zeiten sind sie eigenverantwortlich beim Treffen bzw. haben ihre Eltern eine erwachsene Person mit der Aufsicht betraut.
- Nachtaufsicht Minderjährige: Unsere Quartiere=unsere Aufsicht. Eltern Quartiere=Aufsicht der Eltern. In unseren Quartieren gibt es Verantwortliche für die Nachtaufsicht.
- Wir achten auf die Anwesenheit bei Dienstzeiten. Wenn junge Helfer nicht zum Dienst erscheinen: 14-15J Nachfrage im Quartier (oder bei Freunden), Verständigung der Eltern, 16+ je nach Quartier Eltern oder unsere Quartierverantwortlichen
- Mitarbeiter im Heurigen 14-17J haben gleiche Dienstzeiten wie jene Mitarbeiter vom Kinderprogramm, 18+ freie Dienstzeiten wie andere Erwachsene
- Während dem Kinderprogramm tragen wir die Verantwortung.
- In den Freizeiten, beim Essen, beim Jugendgebet, am Abend liegt die Verantwortung ganz bei den Eltern bzw. bei den Jugendlichen 16+, da sind wir NICHT zuständig – wir kontrollieren keine Anwesenheit, Eltern tragen Verantwortung bzw. Eigenverantwortung.
- Bei Problemen werden die entsprechenden Verantwortlichen oder bei 18+ die Personen selbst, kontaktiert, auch in der Nacht.
Themenfelder:
Es geht nicht nur um den Schutz der anderen, sondern auch um den eigenen Schutz!
- Alkohol: Verbot bis 18 Jahre während der ganzen Woche, auch außerhalb des Veranstaltungsgeländes. Alkohol für 18+ darf am Veranstaltungsgelände nur im Heurigen konsumiert werden, nicht im Stiftsgarten oder in der Junghelfer-Chillzone. Alkohol bitte in Maßen genießen.
- Nachtruhe: jünger als 16 Jahre = 23h im Quartier bei den Eltern sein. Alle andern müssen bis Mitternacht im Quartier sein, einerseits um die anderen, die schon schlafen, nicht zu stören, andererseits soll für alle genügend Zeit für Schlaf bleiben, um am nächsten Tag ausgeruht, fröhlich und mit Kraft für andere (zB Kinder) da zu sein. Der Dienst ist anstrengend, also muss man in der Nacht Kraft tanken. In den Helferquartieren achten die Quartierverantwortlichen auf die Nachtruhe. Sollte es zu Zwischenfällen bei jenen kommen, die bei den Eltern schlafen, wird Stefan Ulrich das Gespräch mit den Eltern suchen. Ausnahme für 16+ Freitag Nachtruhe 1.30h
- Kleidung: Jesus ruft uns auf: „Zeugen für IHN“ zu sein. Das heißt: Ich gebe Zeugnis durch mein Tun und mein Sein, besonders den Kindern gegenüber. Ich verhalte mich vorbildlich! Ein Ausdruck davon ist die angemessene Kleidung. In einer Aussendung einer Wiener Schule für angehende Pädagogen heißt es: „Du bist sauber, praktisch und zweckmäßig gekleidet, unserem Berufsbild entsprechend (keine Miniröcke, keine tiefen Dekolletees oder bauchfreie T-Shirts, Hotpants oder ähnliches)“. Bitte schon beim Einpacken daran denken.
- Handy: Wir erklären den Veranstaltungsort Jungfamilientreffen zur HANDYFREIEN ZONE für Kinder und Jugendliche – dieser Schritt soll eine Hilfe für eine fröhliche und kommunikative Woche sein. Untertags am Gelände und während ihr mit Kindern und den anderen beisammen seid brauchen Junghelfer kein Handy. Die Gruppenverantwortlichen haben die Aufgabe, darauf zu achten, dass insbesondere während dem Kinderprogramm die Handys nicht verwendet werden und dürfen es notfalls auch abnehmen (14+15J Handy geht an die Eltern, 16+ an Verantwortliche während dem Kinderprogramm). Dies ist vor allem zum Schutz für die zu begleitenden Kinder gedacht - vor unguten Inhalten auch vor dem fotografiert werden - Social Media, aber auch zum eigenen Schutz vor möglichen Vorwürfen. Kindergruppenverantwortliche, Erwachsene Mitarbeiter und Eltern von Kindern bitten wir um dezenten Umgang mit dem Handy, aber sie müssen erreichbar bleiben, damit ein reibungsloser Ablauf möglich ist!
Schwierigkeiten
z.B. Nachtruhe nicht einhalten, Dienste nicht gut machen (Abwesenheit, Unpünktlichkeit, Schlafen während dem Kinderprogramm, …), Verwendung von Handy während dem Kinderprogramm, Alkoholmissbrauch, etc.
- Verantwortlichkeiten
- Dort wo die Eltern Verantwortung tragen wird Stefan Ulrich den Kontakt suchen. Das sind alle 14-15 und jene 16-17 die in Elternaufsicht sind, also in Quartieren der (Gast)Eltern schlafen.
- Aufgabe der Eltern: auf ihre Jugendliche zu achten, dass sie den Verhaltenscodex einhalten. Auch wenn diese nicht beim Treffen sind, haben die Eltern dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder in einem Quartier mit verantwortungsvoller Aufsicht sind. Die Eltern kommunizieren den Verhaltenscodex ihren beauftragten Gasteltern.
- Für jene 18+ die in eigenen Quartieren schlafen, ist ebenfalls Stefan Ulrich zuständig.
- Alle die in unseren Quartieren schlafen, 16-17 und auch 18+ trägt die Quartieraufsicht Verantwortung, wenn es nicht klappt Meldung an Robert&Michi Schmalzbauer.
- Konsequenzen: Ermahnung, bei 16-18 ins Elternquartier, bei schwerwiegendem Verstoß behält sich das Leitungsteam vor, Jugendliche nach Kontaktaufnahme mit den Eltern nach Hause zu schicken.
Zuständigkeiten:
- Michi Schmalzbauer:
- Helfer- und Junghelfereinteilung im Vorfeld und während dem Treffen falls getauscht werden muss
- Check-In Junghelfer
- Fragen der Eltern - Last Minute Anmeldungen
- Helfer Nachtaufsicht in unseren Quartieren - Letztverantwortung gemeinsam mit Robert
- Andrea Gaßmann:
- Kinderkoordination beim Treffen, erste Ansprechperson
- Tausch bei Kindergruppen vor Ort
- Achtet auf ordnungsgemäßen Ablauf beim Kinderprogramm, unterstützt die Gruppenverantwortlichen - Anwesenheit, Handy, Arbeitsmoral, Kleidung …
- Kinderschutz - Missbrauchsprävention Verantwortung - erste Ansprechperson bei Fragen/Problemen zu diesem Thema
- David Russ:
- Kinderschutz - Missbrauchsprävention Verantwortung - Unterstützung von Andrea Gaßmann und erste männliche Ansprechperson bei Fragen/Problemen zu diesem Thema
- Don Xandro:
- Hauptverantwortung Junghelfer und junge Helfer (auch 18+) während der Woche, auch fürs Programm. Ihm helfen: David Russ, Kathi Meindlhumer und Magdalena Breuss
- Stefan Ulrich:
- Wenn es Probleme mit jungen Helfern gibt, wo Eltern Verantwortung (14-17J) haben, spricht er mit diesen, ebenso mit jenen 18+, die in eigenen Quartieren nächtigen.
- Dr. Barbara Hub:
- Medizinische Unterstützung für alle jungen Mitarbeiter
- Clemens Reinprecht und Kathi Meindlhumer:
- „Offenes Ohr“ - wenn es wo zwickt oder etwas nervt (Sorgen/Anliegen), können junge Helfer mit Gleichaltrigen das Gespräch suchen
Selbstverständniserklärung
Wir anerkennen als Mitarbeiter der Initiative Christliche Familie, dass jedes Kind und jeder Jugendliche eine selbstständige Person ist, deren Rechte wir aktiv durch unser Vorbild und Verhalten achten und schützen. Daher sind wir aufs Äußerste bestrebt, die Veranstaltungen der Initiative Christliche Familie zu sicheren Orten zu machen, wo Kinder und Jugendliche vor seelischen, verbalen, körperlichen oder sexuellen Übergriffen geschützt sind. Das bekräftigen wir durch diese Selbstverständniserklärung.
- Ich unterstütze die Kinder in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dort wo mir Kinder und Jugendliche anvertraut sind, stärke ich sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Gesundheit und Unversehrtheit und in ihrem Recht, ihre Grenzen zu schützen und sich bei Grenzverletzungen Hilfe zu holen.
- In meiner Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern achte ich deren Privatsphäre. Daher achte ich die adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz, beachte die Intimsphäre der Kinder und sowie die Gestaltung der räumlichen Nähe. Ebenso beachte ich bei Mädchen und Jungen den Datenschutz und das Recht am eigenen Bild.
- Als Mitarbeiter verpflichte ich mich keine intensiven, persönlichen Beziehungen zu Kindern und zu pflegen, die mir anvertraut sind. Sollte ich mit einem Kind in einem verwandtschaftlichen oder befreundeten Verhältnis stehen, dann informiere ich einen hauptamtlichen Mitarbeiter meines Bereichs.
- Ich achte in meinem pädagogischen Handeln das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern. Auch ermutige ich die mir anvertrauten Kinder ihren Eltern und Erziehungsberechtigten alles zu erzählen, was sie im Rahmen der Veranstaltungen erlebt haben.
- Ich werde den Kindern, die ich betreue, erklären, wohin sie sich während der Veranstaltung wenden können, sollten sie unangemessene, gewaltsame und strafwürdige Grenzverletzungen oder Übergriffe erlebt haben.
- Ich bemühe mich, jede Form des grenzverletzenden Verhaltens bewusst wahrzunehmen, ohne Ansehen der Person. Sollte mir bekannt werden, dass Mitarbeiter auf der Veranstaltung oder andere Personen grenzverletzendes Verhalten, unerlaubte Übergriffe oder gar sexuelle Handlungen gegen Minderjährige verüben, die im Rahmen Veranstaltung betreut werden, melde ich das sofort den einem der zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiter oder dem Beauftragten für Missbrauchsprävention.
- Ich kenne die Verfahrenswege und die zuständigen (Erst-)Ansprechpartner der Initiative Christliche Familie. Sollte ich in einem Fall von grenzverletzendem Verhalten unsicher sein, suche ich das Gespräch bei einem der zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiter oder beim Beauftragten für Missbrauchsprävention.
- Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit schutzbefohlenen Kindern disziplinarische und/oder strafrechtliche Folgen hat.