Die Definition unserer Zielgruppe lautet: “Eingeladen sind alle jungen Familien (Ehepaare jung an Jahren oder frisch verheiratet) und Familien mit Kindern bis 13 Jahren.” Die Bezeichnung “frisch verheiratet” meint natürlich eine kirchliche Hochzeit. Trotzdem kann es Situationen geben, bei denen eine Teilnahme am Jungfamilientreffen von ‘nur’ standesamtlich verheirateten Paaren so motivierend wirkt, dass sie bald darauf kirchlich heiraten. Wir haben diese Erfahrung in Pöllau schon gemacht. Hier ist ein feines pastorales Gespür durch liebevolle Zuwendung und gute Kenntnis der Situation der Paare gefragt, sowie die Hilfe des Heiligen Geistes. Denn es soll auch nicht sein, dass wir das Treffen für alle öffnen, egal ob und wie verheiratet. Es kann sein, dass es einem Paar für seinen Weg besser tut, wenn es nicht teilnehmen darf und so spürt, dass auch die Ehe einen besonderen Wert hat. Ihr müsst das also im Gespräch mit dem Paar fein abwägen und mutig in der Klarheit der Liebe entscheiden.
Die Frage, ob ein Paar kirchlich verheiratet ist oder nicht, wird nochmals wichtiger beim Fest der Eheerneuerung. Ein Paar, das nur standesamtlich verheiratet ist, kann natürlich nicht die kirchliche Ehe erneuern und auch keinen Ehe-Segen vom Priester bekommen. Wir haben diesen Punkt im Behelf für das Fest der Eheerneuerung und auch im Behelf für die Priester ausführlich behandelt. Wir empfehlen für besondere Situationen wie diese, dass der Priester den Mann und die Frau nacheinander segnet. In Pöllau haben wir damit schöne Erfahrungen gesammelt, wo die Paare auf diese Weise sehr große Gnaden empfangen konnten.